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Englisch Dolmetscher Dr. Matthias Mlynek LL.M., MBL

Als Notar und allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher (Gerichtsdolmetscher) bin ich befugt, Notariatsakte bei Firmengründungen, Kaufverträgen oder Eheschließungen zu verfassen und diese gleichzeitig in die englische Sprache zu übersetzen.

Somit muss kein separater Dolmetscher für die Unterfertigung der Privaturkunde oder eines Notariatsaktes herangezogen werden und der Dolmetscher und gleichzeitiger Notar kennt somit auch „seine“ Urkunde.

Der Gerichtsdolmetscher ist außerdem befugt, Verträge und diverse Dokumente zu übersetzen.

Die Tätigkeit des Gerichtsdolmetschers wird geregelt durch das „Bundesgesetz vom 19. Feber 1975, idF BGBl I 111/2007, über den allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher" sowie für die Beglaubigung von Übersetzungen durch das Außerstreitgesetz BGBl I Nr. 111/2003 § 190.

Der Gerichtsdolmetscher ist aufgrund des strengen Auswahlverfahrens besonders qualifiziert und durch die gesetzlichen Bestimmungen besonders vertrauenswürdig (so ist er z. B. von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet). Die von ihm angefertigten beglaubigten Übersetzungen sind amtsgültig und der Dolmetscher haftet für deren Richtigkeit.

Ihr Englisch Dolmetscher

Benötigen Sie einen Dolmetscher für die englische Sprache? Dann kontaktieren Sie meine Notariatskanzlei unter der Nummer ✆ +43 (0) 2279 26017 oder schicken Sie Ihre schriftliche Anfrage an die Mail-Adresse ✉ bzw. über das digitale Kontaktformular.

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