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FAQ

Darf ich bei Verlassenschaftsabhandlungen den Notar frei wählen?

Der zuständige Notar wird aufgrund des letzten gemeldeten Hauptwohnsitzes vom jeweiligen Bezirksgericht zugeordnet. Es kann jedoch ein anderer Notar mit der Abwicklung der Verlassenschaft als sogenannter „Erbenmachthaber“ beauftragt werden.

Was ist ein Notariatsakt?

Ein Notariatsakt ist eine Vertragsurkunde, die vom Notar verfasst und in gleichzeitiger Anwesenheit aller beteiligten Personen vorgelesen und erörtert wird. Für bestimmte Vertragsformen, z.B. Schenkungen, Erbverzichte, aber auch Gesellschaftsverträge ist diese Formvorschrift zum Schutz der Vertragsparteien vom Gesetz her vorgeschrieben. Ein Notariatsakt ist nicht teurer als eine normale „private“ Vertragsurkunde, hat jedoch eine erhöhte Beweiskraft.

Wer sucht den Notar bei Kaufverträgen aus?

In der Regel wählt der Käufer den vertragserrichtenden Notar da der Käufer ja auch die Kosten hierfür zu bezahlen hat. Natürlich kann der Verkäufer versuchen, auf „seinem“ Notar zu bestehen. Fraglich ist, ob der Käufer dann damit einverstanden ist.

Was kostet eine Beglaubigung?

Für die Beglaubigung einer Unterschrift bemisst sich die Höhe der Gebühr nach dem Wert des Gegenstandes, um den es geht. Die genauen Tarife sind im Notariatstarifgesetz festgelegt. Diese sind meist günstiger als die gerichtlichen Tarife.

Welche Unterlagen muss ich zur Beglaubigung mitbringen?

Zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift bringen Sie bitte die Originalurkunde sowie einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) mit.

Was kostet eine beglaubigte Kopie?

Die Kosten einer beglaubigten Kopie variieren je nach Seitenanzahl. Zu beachten ist, dass nur von Originalurkunden beglaubigte Kopien hergestellt werden können.

Was ist ein Pflichtteil und kann er entzogen werden?

Bestimmte nahe Angehörige können nach dem Tod einer Person erbrechtlich nicht übergangen werden. Wenn ihnen der Verstorbene nicht in einem Testament etwas vermacht hat, steht ihnen ein Pflichtteilsanspruch in Geld zu. Der Pflichtteil beträgt normalerweise die Hälfte dessen, was die Person aufgrund des Gesetzes erben würde. Eine Entziehung des Pflichtteils - sogenannte Enterbung - ist nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel schwere kriminelle Handlungen) möglich.

Haben Geschwister einen Pflichtteilsanspruch?

Geschwister, Neffen, Nichten oder sonstige Seitenverwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch. Gibt es jedoch keine Verwandten oder sind sie im Testament als Erben eingesetzt, können sie aufgrund dessen etwas erben.

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