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Beglaubigungen von der Notariatskanzlei Dr. Matthias Mlynek LL.M., MBL

Eine Beglaubigung ist die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift, einer firmenmäßigen Zeichnung oder eines Handzeichens. Die Unterschrift muss hierbei eigenhändig gesetzt werden. Ein Handzeichen ist dann ausreichend und zulässig, wenn die Partei ihren Namen nicht schreiben kann (wegen Analphabetismus, Körpermangels, Aufregung, Schwäche). Das Handzeichen muss von der Partei eigenhändig mit der Hand oder auch dem Fuß oder Mund gesetzt werden. Setzt die Partei ihr Handzeichen, sind zwei Zeugen (Legalisierungszeugen) beizuziehen.

Vidimierte Kopien (beglaubigte Kopien)
Bei der Vidimierung beglaubigt der Notar die Übereinstimmung einer Kopie mit einer Original-Urkunde. Wobei zu beachten ist, dass nur von Original-Urkunden beglaubigte Kopien erstellt werden dürfen. Das Original muss außerdem gut lesbar sein. Die Kosten einer solchen beglaubigten Kopie variieren je nach Seitenanzahl.

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Wenn Sie Interesse an einer kostenlosen Erstberatung haben oder sich generell über mein Leistungsangebot informieren möchten, freue ich mich auf Ihren Anruf unter der Nummer ✆ +43 (0) 2279 26017. Sie können mir Ihre Anfrage aber auch gerne schriftlich über das Kontaktformular oder per Mail über die Adresse ✉ zukommen lassen oder die Kanzlei nach Terminvereinbarung direkt vor Ort am Marktplatz 27/2 in 3470 Kirchberg am Wagram besuchen.

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