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Abwicklung der Verlassenschaften mithilfe der Notariatskanzlei Dr. Matthias Mlynek LL.M., MBL

Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch vom Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Ziel ist es, dass alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten abgewickelt werden und dass das Vermögen an die Erben ordnungsgemäß übertragen wird.

Notare sind vom Gesetz dazu bestellt, Verlassenschaftsverfahren für die Gerichte durchzuführen. Dies ist einer der wichtigsten und häufigsten Aufgabenbereiche des Notars. Das Gesetz verlangt das Verfahren nämlich auch dann, wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist.

Als „Gerichtskommissär“ hilft der Notar den Beteiligten unabhängig und unparteiisch bei der Abwicklung des Verfahrens und informiert sie umfassend über ihre Rechte und Pflichten.

Der Notar begleitet Sie von der ersten Besprechung (Todesfallaufnahme) bis zur Beendigung des Verfahrens. Er unterstützt Sie als erfahrener Jurist bei der Abwicklung des Erbes, aber auch nach dem Ende des Verlassenschaftsverfahrens, z. B. bei Eintragung Ihres Eigentumsrechts im Grundbuch oder im Firmenbuch.

Zu Beginn jedes Verlassenschaftsverfahrens steht die Todesfallaufnahme. Zu dieser Erstbesprechung werden vom Notar Personen eingeladen, die über die persönlichen und vermögensrechtlichen Belange des Verstorbenen Bescheid wissen. Zu diesem Gespräch sollten, soweit vorhanden, folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Aufstellung der nächsten Angehörigen (Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister)
  • Testamente im Original, Eheverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Adoptionsurkunden, Gerichtsbeschlüsse über die Bestellung zum Sachwalter
  • Todesfallkosten: Rechnungen beispielsweise von Bestattungsunternehmen, Grabstein (Auftragsbestätigung), Trauermahl, Blumen und Grabschmuck, Grabpflege, Todesanzeige, Trauerbilletts, je samt Einzahlungsbestätigung
  • Lohn/Pension: Arbeitgeber/Versicherungsanstalt und Sozialversicherungsnummer
  • Sparbücher im Original; Bankinstitute und Sparbuchnummern
  • Gehalts/Pensionskonten (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
  • Bausparverträge (letzter Auszug) mit Bausparinstitut und Vertragsnummer
  • Sonstige Girokonten, Depotkonten, Wertpapiere (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
  • Schließfächer und Safes: Bankinstitute und Fachnummern
  • Lebensversicherungen, Sterbeversicherungen: Versicherungsunternehmen und Polizzennummern
  • Schulden: offene Pflegekosten, Krankenhausbeiträge, Kredit und Darlehensschulden, Bürgschaften
  • bei Faustfeuerwaffen: Waffenpass, Waffenbesitzkarte und Waffennummern
  • Liegenschaften: Grundbuch und Einlagezahl, Einheitswertbescheid des Finanzamtes
  • Fahrzeuge: Zulassungsschein bzw. Typenschein und Versicherung
Checkliste Todesfall

Testament – Übersicht und Zweck

Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung des Erblassers, an wen das zum Zeitpunkt seines Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder nur teilweise übertragen werden soll. Diese Erklärung ist jederzeit widerruflich.

Ein Testament kann sowohl eigenhändig als auch fremdhändig errichtet werden. Um die strengen Formvorschriften zu erfüllen, muss das eigenhändige Testament mit seinem gesamten Text vom Testamentserrichter selbst von Hand geschrieben und unterschrieben werden.

Wird der Text des Testamentes nicht vom Testamentserrichter selbst, sondern von jemand anderem oder z. B. per Computer geschrieben, so sind auch Zeugen notwendig. Es bedarf dreier Personen, die mit den Erben in keinem nahen Verwandtschaftsverhältnis stehen und die diese letztwillige Anordnung jeweils mit einem Zusatz, der auf ihre Eigenschaft als Zeugen hinweist, unterschreiben.

Ein mündliches Testament ist nur in bestimmten Gefahrensituationen unter Beiziehung von zwei Zeugen gültig. Mit dem „letzten Willen" sollten Sie nicht bis zum letzten Moment warten. Wenden Sie sich beizeiten an Ihren Notar. Gemeinsam können Sie ein Testament erstellen, das Ihrem Willen entspricht. Ihr Notar hilft nicht nur, alle Fragen zu beantworten, sondern auch, die richtigen Fragen zu stellen, beispielsweise:

  • Wen möchte ich nach meinem Tod berücksichtigen?
  • Möchte ich schon vorab Dinge weitergeben? Beispielsweise ein Haus, eine Wohnung?
  • Wie sind meine Familienverhältnisse?
  • Möchte ich vielleicht einzelne Gegenstände an jemand Bestimmten weitergeben?
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