Beim Immobilienkauf gibt es vieles zu beachten. Kompetenter Ansprechpartner kann der Notar sein. Er kann prüfen, ob der Verkäufer auch der Eigentümer, ob das Grundstück lastenfrei oder ob das Objekt mit Auflagen verbunden ist. Weiters kann er auch in Sachen Bebauungspläne, Wohnbauförderungen, Bauverhandlungen oder Nachbarschaftsrechte beraten.
Der Notar kann einen Kaufvertrag errichten, in dem neben dem Kaufpreis auch Rechte und Pflichten geregelt werden können und veranlasst nötigenfalls die Lastenfreistellung des Grundstücks. Um die Kaufsumme sicher aufzubewahren, kann mit dem Notar ein Treuhandvertrag abgeschlossen werden. Zum Abschluss kann der Notar das Grundbuchsgesuch einbringen und den bei ihm treuhändig hinterlegten Kaufpreis an den Verkäufer übermitteln.
Bei Kauf und Verkauf von Immobilien sind viele Fragen zu beachten:
Ab welchem Wert sollte man eine Schenkung auch juristisch klären und absichern? Wer etwas schenken will (oder wer etwas geschenkt bekommt), denkt oft nicht daran, wie nützlich die Hilfe eines erfahrenen Juristen sein kann. In vielen Fällen ist die Errichtung eines Schenkungsvertrages dringend anzuraten.
Bei einer Übergabe wird im Unterschied zur Schenkung eine Gegenleistung vereinbart - etwa die weitere Versorgung des Übergebers oder auch ein Wohnrecht oder Ähnliches. Hier ist der Spielraum so groß, dass der Rat eines Fachmannes besonders viel wert ist. Bei allen Überlegegungen zum Zeitpunkt der Übergabe, zur Gestaltung der Gegenleistungen und zur Regelung von pensions- und steuerrechtlichen Aspekten.
Bevor die Entscheidung zu einer Schenkung oder Übergabe getroffen wird, sollte man sich ein paar Punkte überlegen, beispielsweise:
Bei Schenkung/Übergabe eines Gebäudes (Wohnhaus, Weinkeller usw.) ist die Grunderwerbssteuer durch den Gebäudewert zu berechnen. Um den Gebäudewert zu ermitteln werden bestimmte Daten des Gebäudes benötigt. (siehe Berechnungsblatt Gebäudewert)
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